AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 20.10.2023

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschusses gültige Fassung. Die Bergsport S. Steiner GesmbH tritt lediglich als Organisator des jeweiligen Events auf, die Durchführung obliegt der staatlich lizensierten Skischule LOCAL GUIDES am Tauern.

2. Anmeldung

Die Anmeldung durch die Teilnehmer hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen und zwar entweder über unser Homepageformular oder per Email an graz@bergfuchs.at. Bei der Anmeldung über das Homepageformular ist zwingend die Kenntnisnahme der AGB vorgesehen. Mit erfolgter Anmeldung über das Homepageformular oder nach bestätigtem Erhalt der Anmeldung per Email gilt die Anmeldung des Teilnehmers als verbindlich und es werden bei Rücktritt des Teilnehmers die Stornogebühren laut Punkt 9 der AGBs fällig. Der Veranstalter Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH bestätigt innerhalb angemessener Frist seinerseits schriftlich (E-Mail, Fax oder Post) die Anmeldung. Mit dieser Anmeldebestätigung wird die Anmeldung bindend. Die Fixplätze werden nach Eingang der Überweisungen vergeben, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht wurde. Die überzähligen Teilnehmer kommen auf eine Warteliste und werden bei Nichtantritt eines Fixteilnehmers gemäß der Reihenfolge zum Zug kommen. Teilnehmer, die bereits bezahlt haben, aber aufgrund eines überbuchten Kurses keinen Kursplatz zum gewünschten Termin erhalten, bekommen ihr Geld spätestens 14 Tage nach Stattfinden des Kurses rücküberwiesen.

3. Anforderungen

Die von uns im Kursprogramm angeführten Voraussetzungen und Anforderungen sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmer diese Anforderungen nicht, ist der Skilehrer bzw. Bergführer berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Wir erstatten in diesen Fällen den bezahlten Preis nicht zurück. Wir werden darüber hinaus von der Vertragserfüllung befreit, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung durch grob ungebührliches Verhalten oder durch Selbst- oder Fremdgefährdung trotz Abmahnung nachhaltig stört. Der Teilnehmer erhält das bezahlte Entgelt in diesem Fall nicht zurück und haftet uns gegenüber auch für den Ersatz eines allfällig durch dieses Verhalten verursachten Schadens.

4. Zahlungen

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Rechnung, die bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen ist. Wir fordern grundsätzlich keine Anzahlung, nehmen diese Option aber bei bestimmten Veranstaltungen war.

5. Leistungen

Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ist der Kursbeschreibung auf unserer Homepage, bzw. der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass wir ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen anbieten. Die An- bzw. Abreise bzw. etwaige Tages- und Liftkarten sind nicht im Preis inkludiert. Wo Dritte und nicht die Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH Leistungen erbringen, wird daher jedwede Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen und sind diesbezügliche Ansprüche direkt bei den jeweiligen Firmen geltend zu machen. Falls der Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Teilnehmers.

6. Preis- und Leistungsänderungen

Die Preise umfassen die unter Leistungen angeführten Kosten und entsprechen dem aktuellen Stand auf unserer Homepage: www.tiefschneetraining.at. Nicht in den Leistungen angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmer selbst vor Ort zu zahlen. Die Preise können sich aufgrund von für uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Wechselkursänderungen, Änderungen der Beförderungskosten, Änderungen von Steuern oder Gebühren oder ähnliches) ändern und ist eine Preisanpassung im Sinne des § 31c KSchG bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin im Sinne einer Änderung des festgelegten Entgeltes zulässig. Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages sich erheblich ändern, sind die Teilnehmer binnen 14 Tagen nach Kenntnisbringung zum kostenlosen Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die sich aus Änderungen des angebotenen Programms, die auf Wunsch der Teilnehmer oder sonstiger Umstände durchgeführt werden, ergeben, müssen wir extra verrechnen. Aus technischen Gründen und der Folge unvorhersehbarer Umstände kann es erforderlich werden (insbesondere bei Veranstaltungen außerhalb Europas), Flugplan, Transportmittel, Quartier und Veranstaltungsprogramm zu ändern.

7. Ausrüstung

Unsere Kursteilnehmer bekommen von uns für Ausbildungsveranstaltungen (wenn bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben) gratis Leihausrüstungen. Verlust- oder Reparaturkosten von Beschädigungen, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu entrichten.

8. Versicherung der Reiseteilnehmer

Die Versicherung jedes einzelnen Teilnehmers obliegt dem Teilnehmer selbst und wird nicht vom Veranstalter Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH übernommen. Wir raten rechtzeitig die Polizzen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, welche auch Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten inkludiert, abzuschließen. Kosten, die aufgrund einer Bergung und/oder Rettung eines Teilnehmers wegen einer fehlenden Versicherung entstehen, werden nicht von Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH übernommen.

9. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung. Für den Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren: Bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15% Bearbeitungskosten. 30 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40%, 20 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%, danach 100% der Veranstaltungskosten. Kann eine Ersatzperson namhaft gemacht werden und erfüllt diese Person sämtliche Teilnahmebedingungen (Anforderungen lt. Kursprogramm, notwendigen Reisedokumente, etc.) und wird uns dies rechtzeitig vor dem Abreisetermin mitgeteilt, kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen werden, wobei sowohl der Erwerber als auch der Überträger für das noch unbeglichene Entgelt sowie für die durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten zur ungeteilten Hand haften. Ein Teilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.

10. Rücktritt durch Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH

Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und wird somit von der Vertragserfüllung befreit, wenn die in der Ausschreibung bestimmte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird und dem Teilnehmer die Stornierung innerhalb der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Frist oder aber binnen 14 Tagen vor dem Datum der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt wird. Gleiches gilt, wenn die Stornierung auf Grund höherer Gewalt d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse (wie z.B.: Schlechtwetter, Streiks, Krieg, Naturkatastrophen etc.) erfolgt. In diesen Fällen erhält der Kunde einen allenfalls bezahlten Betrag rückerstattet.

11. Programmänderungen

Da die Durchführung des jeweiligen Programmes stark von Wetter, Schneelage etc. abhängt, kann die Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH für die genaue Einhaltung nicht garantieren. Die Entscheidung über Änderungen oder die Absage einzelner Programmpunkte bleibt dem Bergführer vorbehalten. Für aus Wetter- und Sicherheitsgründen, oder vom Teilnehmer selbst verschuldete, unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

12. Hinweis zur Foto- und Videoaufzeichnung

Wir fertigen bei der Veranstaltung Fotos und Videos der Teilnehmer an. Die Fotos und Videos werden sowohl zur Analyse der Fahrtechnik als auch zur Darstellung unserer Aktivitäten auf unserer Website und auch in Social Media Kanälen sowie in Printmedien verwendet. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er mit der Aufzeichnung einverstanden ist und überträgt uns (Bergfuchs Graz) das unwiderrufliche Recht zur Nutzung und Veröffentlichung der Fotos und Videos zu Marketingzwecken.

13. Datenschutzerklärung

Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck der Vertragsabwicklung Name, Anschrift, wenn angegeben die Telefonnummer gespeichert werden. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.

14. Stornoversicherung

Wir arbeiten mit der Allianz Travel Reiseversicherung zusammen. Damit Sie Ihren Urlaub in vollsten Zügen unbeschwert genießen können empfehlen wir den zuverlässigen Reiseschutz der Allianz Travel, der vor, während und nach der Reise Ärger und Kosten spart. Somit stehen Ihnen vielfältige Lösungen zum Thema Reiseschutz, Reisestornoversicherung, Auslandskrankenversicherung, uvm. für weltweite Reisen zur Auswahl. Sie können unabhängig von der Tiefschneetraining-Buchung selbst eine Versicherung selbst mittels nachfolgendem Online-Formular abschließen. Allianz Travel Reiseversicherung

15. Veranstalter

Bergfuchs, Bergsport S. Steiner GesmbH
Hans-Resel-Gasse 7
A-8020 Graz

16. Sonstiges

Irrtümer, Satzfehler und Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise in EUR inkl. MWSt.

17. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken. Es gilt österreichisches Recht.

18. Geschäfts- und Gerichtsstand

Graz, Österreich
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.